Erbschafts- und Schenkungsgutachten: die Immobilienbewertung für Familie und Finanzamt
Bei einer Erbschaft oder Schenkung geht es oft um mehr als einen Wert. Die Immobilienbewertung schafft eine nachvollziehbare Grundlage, damit Sie die Immobilie und die nächsten Schritte in Ihrer Familie sachlich einordnen können.

Wann ein Erbschafts- oder Schenkungsgutachten sinnvoll sein kann
Wenn mehrere Menschen beteiligt sind, helfen nachvollziehbare Werte dabei, die Gespräche auf eine gemeinsame Grundlage zu stellen. Das Gutachten richtet sich nach Ihrer Immobilie und dem konkreten Anlass.




Was ein Erbschafts- oder Schenkungsgutachten für Ihre Entscheidung leistet
Ein Gutachten zur Immobilienbewertung bei Erbschaft oder Schenkung ordnet den Wert zum maßgeblichen Anlass nachvollziehbar ein. Es macht die wertrelevanten Merkmale und die Herleitung transparent. So erhalten Sie eine sachliche Grundlage für Gespräche in der Familie, für die Erbschaftsteuer und mit Ihren Beratern.
Den Wert gemeinsam einordnen
Alle Beteiligten können sich auf dieselbe dokumentierte Grundlage beziehen.
Entscheidungen sachlich besprechen
Eine nachvollziehbare Bewertung kann helfen, unterschiedliche Vorstellungen über den Wert zu versachlichen.
Die nächsten Schritte vorbereiten
Sie können Übertragung, Aufteilung oder weitere Beratung auf einer klaren Grundlage angehen.
Was Auftraggeber über ihre Gutachten sagen
Ein Gutachten soll Klarheit schaffen. Diese Rückmeldungen zeigen, wie Auftraggeber die Zusammenarbeit mit Jasken & Partner erlebt haben.
Nicht sicher, welche Bewertung passt?
Gerade bei Erbschaft und Schenkung können Anlass und rechtliche Gestaltung unterschiedlich sein. Im Erstgespräch ordnen wir ein, welche Bewertung sinnvoll ist.


Was bei Erbschaft und Schenkung wichtig ist
Welche Aspekte besonders ins Gewicht fallen, richtet sich nach Immobilie, Stichtag und Ihrer Fragestellung. Im Mittelpunkt stehen die Merkmale, die den Wert für die Erbschaftsteuer nachvollziehbar beeinflussen.
Lage, Grundstück und Gebäude
Zustand, Ausstattung und Modernisierungen
Rechte und Belastungen der Immobilie
Vermietung oder sonstige Nutzungen
Der maßgebliche Bewertungsstichtag

In fünf Schritten zu Ihrem Erbschafts- oder Schenkungsgutachten
Wir begleiten Sie von der ersten Einordnung bis zur fertigen Immobilienbewertung durch einen klaren Ablauf. Dabei berücksichtigen wir Ihre Immobilie und den Anlass der Bewertung.
Anlass klären
Im ersten Gespräch besprechen wir, ob es um eine Erbschaft, Schenkung oder Vermögensübertragung geht. So verstehen wir, welche Wertfrage für Ihre Situation beantwortet werden soll.
Unterlagen prüfen
Wir klären, welche Objektunterlagen vorliegen und welche Informationen für die Bewertung hilfreich sind. Falls Unterlagen fehlen, zeigen wir Ihnen transparent, was als Nächstes benötigt wird.
Immobilie erfassen
Wir erfassen die Merkmale der Immobilie, die den Wert beeinflussen. Dazu gehören Zustand, Nutzung und die Besonderheiten von Grundstück und Gebäude.
Wert ermitteln
Wir werten die Informationen zum maßgeblichen Stichtag aus und leiten den Wert nachvollziehbar her. Dabei berücksichtigen wir die Eigenschaften des Objekts und die Marktsituation.
Gutachten erhalten
Sie erhalten eine klar dokumentierte Grundlage für Ihre weitere Entscheidung. Die wesentlichen Annahmen und das Ergebnis sind nachvollziehbar aufgebaut.

Welche Unterlagen hilfreich sind
Sie müssen vor dem Erstgespräch nicht alles vollständig vorbereitet haben. Wir klären mit Ihnen, welche Unterlagen für die Immobilie und Ihre familiäre Situation relevant sind.
Grundbuchauszug sowie Kataster- oder Flurkarte
Bauunterlagen, Grundrisse und Flächenberechnungen
Angaben zu Modernisierungen und besonderen Ausstattungen
Bei vermieteten Objekten: Mietverträge und Ertragsangaben
Vorliegende Verträge oder Unterlagen zur Übertragung, soweit vorhanden
IhrAnsprechpartner für eine fundierte Bewertung
Als Sachverständiger verbindet Heinz Jasken Bewertungskompetenz mit jahrzehntelanger Erfahrung im Immobilienverkauf. Er nimmt sich die Zeit, Ihren Anlass und die Besonderheiten Ihrer Immobilie einzuordnen.

Was Sie zum Erbschafts- und Schenkungsgutachten wissen sollten
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Bewertung von Immobilien bei Erbschaft, Schenkung und Übertragung. Für die rechtlichen und steuerlichen Folgen Ihres Einzelfalls stimmen Sie sich bitte zusätzlich mit Ihren Beratern ab.
Eine nachvollziehbare Wertermittlung kann als sachliche Grundlage für Gespräche über einen Pflichtteil dienen. Wir bewerten die Immobilie zum maßgeblichen Stichtag und legen dar, welche Daten eingeflossen sind. Ob ein Anspruch besteht und wie er zu berechnen ist, ist eine Rechtsfrage für Ihren Rechtsanwalt. In einem Gerichtsverfahren entscheidet zudem das Gericht über die Verwertung.
In vielen Fällen ja, weil eine Übertragung zu Lebzeiten wirtschaftliche Wirkung für alle Beteiligten hat. Ein dokumentierter Wert hilft, spätere Ausgleichsfragen zwischen Kindern sachlich zu besprechen. Ob eine Bewertung notwendig ist, hängt von der Gestaltung ab. Bleibt ein Nutzungsrecht bestehen, ist zusätzlich die Bewertung dieses Rechts relevant.
Wir ermitteln den Wert der Immobilie zum maßgeblichen Zeitpunkt und legen die Herleitung offen. Ob und wie eine Bewertung im steuerlichen Verfahren berücksichtigt wird, entscheidet die zuständige Stelle. Eine bestimmte Anerkennung oder steuerliche Folge sagen wir nicht zu. Die steuerliche Einordnung Ihrer Schenkung gehört zu Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Das ist bei geerbten Immobilien der Normalfall und kein Hindernis. Häufig fehlen Bauunterlagen oder Flächenberechnungen, weil die Immobilie lange im Familienbesitz war. Wir klären zuerst, was vorliegt, und benennen, was wirklich gebraucht wird. Mit Auftrag und Vollmacht beschaffen wir Grundbuchunterlagen und nehmen Akten- und Ämtereinsicht. Nicht Belegbares kennzeichnen wir als Annahme.
Die Kosten hängen von Art und Größe der Immobilie ab, vom Anlass, vom Dokumentationsumfang und von der Unterlagenlage. Ein Nachlass mit mehreren Objekten oder fehlenden Bauunterlagen bedeutet mehr Recherche als eine gut dokumentierte Eigentumswohnung. Auch ein Stichtag in der Vergangenheit erfordert zusätzliche Datenrecherche. Sie erhalten vorab ein individuelles Angebot.
Es schafft eine neutrale, nachvollziehbar hergeleitete Grundlage, auf die sich alle Beteiligten beziehen können. In einer Erbengemeinschaft liegen die Vorstellungen oft weit auseinander, weil Erinnerung, Portalwerte und wirtschaftliche Interessen zusammentreffen. Eine dokumentierte Wertermittlung ersetzt keine Einigung, macht aber sichtbar, wie das Ergebnis zustande kommt. Das versachlicht die Gespräche.
Der Bewertungsstichtag richtet sich nach Ihrem Anlass und wird vor Beginn festgelegt. Bei einer Erbschaft liegt er häufig in der Vergangenheit, bei einer geplanten Schenkung im Zeitpunkt der Übertragung. Zustand, Nutzung und Marktverhältnisse werden zu diesem Stichtag betrachtet. Welcher Stichtag rechtlich gilt, klären Sie mit Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Maßgeblich ist der Verkehrswert zum Todestag, nicht der heutige Wert und nicht der Preis eines späteren Verkaufs. Bewertet wird der Zustand zu diesem Stichtag, einschließlich Modernisierungen, Vermietung sowie eingetragener Rechte. Je nach Objektart kommen Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahren in Betracht. Weicht der typisierte Wert des Finanzamts ab, kann ein Gutachten den niedrigeren Wert darlegen.
Noch weitere Fragen?
Auf unserer "Häufige Fragen"-Seite haben wir über 200 Fragen samt Antworten für Sie gesammelt.
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