Nutzungsdauer: die Restnutzungsdauer für Ihre Abschreibung nachweisen
Ein Gebäude altert nicht nach einem festen Schema. Das Nutzungsdauergutachten betrachtet seinen tatsächlichen Zustand und seine wirtschaftliche Nutzbarkeit, damit Sie eine belastbare Grundlage für Abschreibung und steuerliche Einordnung erhalten.

Wann ein Nutzungsdauergutachten sinnvoll sein kann
Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer kann von pauschalen Annahmen abweichen. Ein Nutzungsdauergutachten kann sinnvoll sein, wenn Sie den Zustand Ihrer vermieteten Immobilie sachlich einordnen möchten.




Was ein Nutzungsdauergutachten für Ihre Entscheidung leistet
Ein Nutzungsdauergutachten untersucht die wirtschaftliche Nutzbarkeit eines Gebäudes anhand seines tatsächlichen Zustands. Es dokumentiert die baulichen und technischen Merkmale, die für die Einordnung relevant sind. So können Sie die Abschreibung mit Ihrer steuerlichen Beratung belegbar besprechen.
Den Zustand einordnen
Sie erhalten eine dokumentierte Einschätzung zur wirtschaftlichen Nutzbarkeit des Gebäudes.
Besonderheiten nachvollziehen
Modernisierungen und Instandhaltung werden ebenso betrachtet wie weitere bauliche Merkmale.
Beratung vorbereiten
Die Ergebnisse bieten eine Grundlage für die weitere Abstimmung mit Ihrer steuerlichen Beratung.
Was Auftraggeber über ihre Gutachten sagen
Ein Gutachten soll Klarheit schaffen. Diese Rückmeldungen zeigen, wie Auftraggeber die Zusammenarbeit mit Jasken & Partner erlebt haben.
Nicht sicher, welche Bewertung passt?
Im Erstgespräch klären wir, ob ein Nutzungsdauergutachten zu Ihrer Immobilie und Ihrer Fragestellung passt.


Was die Restnutzungsdauer beeinflusst
Die Restnutzungsdauer ergibt sich aus dem Zusammenspiel des baulichen und technischen Zustands mit der wirtschaftlichen Nutzbarkeit. Welche Faktoren besonders wichtig sind, richtet sich nach dem konkreten Gebäude.
Baujahr und Bauqualität
Modernisierungen und Sanierungen
Instandhaltungszustand und erkennbare Schäden
Technische Ausstattung des Gebäudes
Aktuelle und künftige Nutzbarkeit

In fünf Schritten zu Ihrem Nutzungsdauergutachten
Wir führen Sie von der ersten Klärung bis zum fertigen Gutachten durch einen nachvollziehbaren Ablauf. Dabei betrachten wir die Besonderheiten Ihres Gebäudes und Ihres Anlasses.
Fragestellung klären
Im ersten Gespräch besprechen wir Ihre Immobilie und den Grund für die Bewertung. So richten wir die Bearbeitung auf die Fragen aus, die für Ihre Situation relevant sind.
Unterlagen prüfen
Wir sichten die vorhandenen Objektunterlagen und Angaben zu Umbauten oder Instandsetzungen. Falls Informationen fehlen, erläutern wir Ihnen, was für die weitere Prüfung hilfreich ist.
Gebäude erfassen
Wir erfassen die baulichen und technischen Merkmale des Gebäudes sowie seinen aktuellen Zustand. Dabei betrachten wir auch Modernisierungen und Besonderheiten der Nutzung.
Restnutzungsdauer einordnen
Wir werten die erhobenen Informationen aus und leiten die wirtschaftliche Restnutzungsdauer nachvollziehbar her. Die Einordnung bezieht sich auf das konkrete Gebäude.
Gutachten erhalten
Sie erhalten eine klar dokumentierte Grundlage für Ihre weitere Abstimmung. Die wesentlichen Annahmen und das Ergebnis sind nachvollziehbar dargestellt.

Welche Unterlagen hilfreich sind
Sie müssen vor dem Erstgespräch nicht jede Unterlage vollständig vorbereitet haben. Wir klären mit Ihnen, was für die Beurteilung Ihres Gebäudes relevant ist.
Grundbuchauszug sowie Bauunterlagen und Grundrisse
Angaben zu Baujahr, Modernisierungen und Sanierungen
Unterlagen zu Instandsetzungen und erkennbaren Schäden
Flächenberechnungen und Angaben zur Nutzung
Bei vermieteten Objekten: relevante Mietunterlagen
IhrAnsprechpartner für eine fundierte Bewertung
Als Sachverständiger verbindet Heinz Jasken Bewertungskompetenz mit jahrzehntelanger Erfahrung im Immobilienverkauf. Er nimmt sich die Zeit, Ihren Anlass und die Besonderheiten Ihrer Immobilie einzuordnen.

Was Sie zum Nutzungsdauergutachten wissen sollten
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur wirtschaftlichen Restnutzungsdauer. Die steuerliche Behandlung Ihres Einzelfalls stimmen Sie bitte mit Ihrer steuerlichen Beratung ab.
Die Erfassung vor Ort ist hier besonders wichtig, weil sich baulicher Zustand, Ausstattungsqualität und Instandhaltungsstau aus Unterlagen allein nicht verlässlich beurteilen lassen. Wir sehen uns vor allem die langlebigen Bauteile und die technische Ausstattung an. Termin und Vorgehen stimmen wir vorab mit Ihnen ab.
Nicht bei jeder vermieteten Immobilie. Sinnvoll ist es vor allem bei älteren Gebäuden, deren tatsächlicher Zustand von der pauschalen Annahme abweicht, und bei erkennbarem Instandhaltungsstau. Bei neueren oder umfassend modernisierten Gebäuden ergibt eine Einzelbetrachtung häufig keinen wesentlichen Unterschied. Wir sagen offen, wenn wir keinen tragfähigen Ansatz sehen.
Über die Berücksichtigung entscheidet allein die zuständige Finanzbehörde, im Streitfall das Finanzgericht. Eine Anerkennung kann niemand zusagen, auch kein Sachverständiger. Es bestehen formale Anforderungen an Qualifikation und Methodik, die nicht überall gleich gehandhabt werden. Wir legen Herleitung, Zustandsbewertung und Annahmen offen, damit sie überprüfbar sind.
Eine Bewertung kann sich auf einen zurückliegenden Stichtag beziehen, etwa auf das Datum des Erwerbs oder eines Erbfalls. Dafür sind Unterlagen zum damaligen Zustand wichtig, denn beurteilt wird der Zustand zum Stichtag und nicht der heutige. Je weiter der Stichtag zurückliegt, desto zurückhaltender muss die Einschätzung ausfallen.
Die Restnutzungsdauer kann für die steuerliche Abschreibung eine Rolle spielen. Wir ermitteln und dokumentieren die fachliche Grundlage dafür. Ob sich daraus in Ihrem Fall eine steuerliche Wirkung ergibt, beurteilt Ihre steuerliche Beratung, über die Berücksichtigung entscheidet die zuständige Stelle. Eine bestimmte Folge können wir nicht zusagen.
Die Kosten hängen von Gebäudeart, Größe, Anzahl der Einheiten, Zustand und Unterlagenlage ab. Ein einzelnes Wohngebäude verursacht einen anderen Aufwand als ein Mehrfamilienhaus mit gemischter Nutzung. Beschreiben Sie uns kurz Objekt und Anlass, dann erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Ausgangspunkt ist die für die Gebäudeart übliche Gesamtnutzungsdauer. Davon ausgehend beurteilen wir, wie der tatsächliche Zustand auf die verbleibende Nutzbarkeit wirkt. Modernisierungen an Dach, Fenstern, Heizung oder Fassade können die Restnutzungsdauer verlängern, ein erheblicher Instandhaltungsstau verkürzt sie. Jede Gewichtung dokumentieren wir nachvollziehbar.
Im Mittelpunkt steht die wirtschaftliche Restnutzungsdauer des Gebäudes, also der Zeitraum, in dem es voraussichtlich noch wirtschaftlich nutzbar ist. Dafür betrachten wir den baulichen Zustand, die langlebigen Bauteile, die technische Ausstattung, Modernisierungen und den Instandhaltungsstau. Das Ergebnis ist keine Tabellenangabe, sondern eine auf Ihr Gebäude bezogene Einschätzung.
Noch weitere Fragen?
Auf unserer "Häufige Fragen"-Seite haben wir über 200 Fragen samt Antworten für Sie gesammelt.
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Eine sehr sorgfältige Vorbereitung, wirklich gute Marktkenntnis, keine leeren Versprechungen, nur um einen Auftrag zu bekommen. So stelle ich mir einen ehrlichen Makler vor. Und bei Jasken & Partner habe ich dies gefunden. Ein wirklich engagiertes Team!
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