Steuerliches Gutachten: die Immobilienbewertung für Ihren Anlass gegenüber dem Finanzamt
Wenn eine steuerliche Fragestellung von Ihrer Immobilie abhängt, brauchen Sie eine Wertgrundlage, die gegenüber dem Finanzamt nachvollziehbar ist. Wir richten die Bewertung auf Ihren Anlass und das Objekt aus.

Wann ein steuerliches Gutachten sinnvoll sein kann
Steuerliche Anlässe können sehr unterschiedlich sein. Eine fachliche Immobilienbewertung hilft, den Wert für das Finanzamt und die weitere Abstimmung mit Ihren Beratern nachvollziehbar einzuordnen.



Was ein steuerliches Gutachten für Ihre Entscheidung leistet
Ein steuerliches Gutachten bewertet Ihre Immobilie im Zusammenhang mit einer konkreten steuerlichen Fragestellung. Es dokumentiert die wertrelevanten Merkmale und die Herleitung nachvollziehbar. So schaffen Sie eine Grundlage für die weitere Beratung und Entscheidung.
Den Wert einordnen
Sie erhalten eine auf Ihre Immobilie und Ihren Anlass bezogene Bewertung.
Annahmen nachvollziehbar dokumentieren
Die wesentlichen Merkmale und Annahmen werden klar dokumentiert.
Beratung gezielt führen
Sie können die Bewertung mit Ihrer steuerlichen oder rechtlichen Beratung sowie mit weiteren Beteiligten besprechen.
Was Auftraggeber über ihre Gutachten sagen
Ein Gutachten soll Klarheit schaffen. Diese Rückmeldungen zeigen, wie Auftraggeber die Zusammenarbeit mit Jasken & Partner erlebt haben.
Nicht sicher, welche Bewertung passt?
Im Erstgespräch klären wir die Wertfrage und ordnen ein, welche Form der Bewertung für Ihren Anlass sinnvoll ist.


Was bei steuerlichen Gutachten wichtig ist
Welche Faktoren besonders ins Gewicht fallen, richtet sich nach Ihrer Immobilie und der konkreten Fragestellung zum Bewertungsstichtag. Wir betrachten die Merkmale, die gegenüber dem Finanzamt nachvollziehbar sein müssen.
Lage, Grundstück und Gebäude
Zustand, Ausstattung und Modernisierungen
Rechte, Belastungen und Nutzungen
Der maßgebliche Bewertungsstichtag
Vorhandene Unterlagen zum Anlass

In fünf Schritten zu Ihrem steuerlichen Gutachten
Wir führen Sie von der ersten Klärung bis zum fertigen Gutachten durch einen nachvollziehbaren Ablauf. Dabei richtet sich die Bearbeitung nach Ihrer Immobilie und Ihrer Fragestellung gegenüber dem Finanzamt.
Anlass klären
Im ersten Gespräch besprechen wir, welche Wertfrage Sie für Ihre steuerliche Situation klären möchten. So wird der Bewertungsauftrag auf den konkreten Anlass ausgerichtet.
Unterlagen prüfen
Wir sichten die vorhandenen Objektunterlagen und Informationen zum Anlass. Falls etwas fehlt, erläutern wir Ihnen, welche Dokumente für die Bewertung hilfreich sind.
Immobilie erfassen
Wir erfassen die Merkmale von Grundstück und Gebäude, die den Wert beeinflussen. Dabei betrachten wir den Zustand und die Nutzung sowie weitere Besonderheiten der Immobilie.
Wert ermitteln
Wir werten die Informationen zum maßgeblichen Stichtag aus und leiten den Wert nachvollziehbar her. Die Bewertung wird auf Ihre Fragestellung bezogen dokumentiert.
Gutachten erhalten
Sie erhalten eine klar aufgebaute Grundlage für die weitere Beratung. Die wesentlichen Annahmen und Ergebnisse sind nachvollziehbar dargestellt.

Welche Unterlagen hilfreich sind
Sie müssen vor dem Erstgespräch nicht alles vollständig zusammengestellt haben. Wir klären mit Ihnen, welche Unterlagen für die Immobilie und den Anlass relevant sind.
Grundbuchauszug sowie Kataster- oder Flurkarte
Bauunterlagen, Grundrisse und Flächenberechnungen
Angaben zu Modernisierungen, Nutzung und Besonderheiten
Bei vermieteten Objekten: Mietverträge und Ertragsangaben
Vorliegende Unterlagen zum steuerlichen Anlass, soweit relevant
IhrAnsprechpartner für eine fundierte Bewertung
Als Sachverständiger verbindet Heinz Jasken Bewertungskompetenz mit jahrzehntelanger Erfahrung im Immobilienverkauf. Er nimmt sich die Zeit, Ihren Anlass und die Besonderheiten Ihrer Immobilie einzuordnen.

Was Sie zu steuerlichen Gutachten wissen sollten
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Immobilienbewertungen für steuerliche Anlässe. Die steuerliche und rechtliche Beurteilung Ihres individuellen Falls stimmen Sie bitte zusätzlich mit Ihren Beratern ab.
Ja, das ist in der Praxis der Regelfall. Ihre steuerliche Beratung kennt die Anforderungen des Verfahrens, wir bringen die fachliche Bewertung ein. Auf Wunsch stimmen wir direkt mit Ihrem Steuerberater ab, auf welche Fragestellung und welchen Stichtag die Bewertung ausgerichtet wird. So passt das Gutachten am Ende zur richtigen Frage.
Als Orientierung ein bis drei Wochen, abhängig von Immobilie, Anlass und Unterlagenlage. Ist Ihr Termin oder eine Frist zeitkritisch, sagen Sie uns das gleich im Erstgespräch, damit wir die Unterlagenbeschaffung früh anstoßen. Einen festen Fertigstellungstermin sagen wir erst zu, wenn Umfang und Unterlagenlage geklärt sind.
Prüfen Sie zuerst mit Ihrer steuerlichen Beratung, welche Möglichkeiten und Fristen bestehen, denn dieser Schritt ist zeitkritisch. Parallel ordnen wir ein, ob eine sachverständige Bewertung fachlich zu einem anderen Ergebnis führen würde, etwa wegen Zustand, Belastungen oder Grundstückssituation. Wir sagen offen, wenn wir keinen tragfähigen Ansatz sehen.
Der Begriff kann eine Rolle spielen, wenn der nach einem pauschalen Verfahren ermittelte Wert höher liegt als der tatsächliche Wert der Immobilie. Unsere Aufgabe ist, den Wert fachlich zu ermitteln und die Herleitung offenzulegen. Ob dieser Weg für Ihren Vorgang eröffnet ist, klären Sie mit Ihrer steuerlichen Beratung.
Nein. Wir ermitteln und dokumentieren den Wert Ihrer Immobilie fachlich nachvollziehbar. Ob eine Bewertung in einem steuerlichen Verfahren berücksichtigt wird, entscheidet die zuständige Stelle. Eine Zusage zu einer bestimmten steuerlichen Wirkung oder Ersparnis geben wir ausdrücklich nicht. Die steuerliche Beurteilung gehört zu Ihrem Steuerberater.
Sinnvoll ist es, wenn für einen steuerlichen Vorgang ein Immobilienwert belegt werden muss und die pauschale Bewertung Ihre Immobilie nicht zutreffend abbildet. Typische Anlässe sind Erbschaft, Schenkung, Vermögensübertragung und Unternehmensnachfolge. Häufig geht es darum, dem Finanzamt eine fachlich begründete Grundlage vorzulegen.
Noch weitere Fragen?
Auf unserer "Häufige Fragen"-Seite haben wir über 200 Fragen samt Antworten für Sie gesammelt.
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Sie haben sich für ein steuerliches Gutachten entschieden?
Dann schildern Sie uns kurz Ihre Immobilie und Ihren Anlass. Wir besprechen mit Ihnen, wie die Bewertung für Ihre Situation vorbereitet wird.

