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Hier finden Sie schnelle Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um alles im Immobilienbereich. Unkompliziert, transparent und direkt auf den Punkt gebracht.

Ja, für die Vermietung eines Hauses ist ein gültiger Energieausweis regelmäßig erforderlich und muss Interessenten rechtzeitig zugänglich sein. Die Kennwerte gehören in die Angebotsdarstellung. Über die Pflicht hinaus ist er praktisch relevant, weil Interessenten genau auf Heizungsart und Verbrauch schauen und Nebenkosten bei einem Haus stärker ins Gewicht fallen.
Das sollte vor der Vermietung geregelt und im Vertrag festgehalten werden, weil Garten und Außenanlagen ein wiederkehrender Streitpunkt sind. Praktisch gibt es zwei Wege: Der Mieter übernimmt die laufende Pflege, oder Sie beauftragen einen Dienstleister und legen die Kosten im vereinbarten Rahmen um. Baumpflege bleibt in der Regel Sache des Eigentümers.
Ein Einfamilienhaus spricht einen kleineren, aber oft langfristig denkenden Mieterkreis an. Typisch sind Familien mit Kindern, Haushalte, die aus einer Wohnung in mehr Fläche wechseln, und beruflich versetzte Haushalte. Die Zahl der Anfragen ist geringer als bei einer Wohnung, die Verweildauer dafür meist länger. Wichtig ist, dass Fläche, Nebenkosten und Pflegeaufwand zum Haushalt passen.
Vermietungen übernehmen wir in Berlin und im Berliner Speckgürtel. Diese Begrenzung ist bewusst gewählt: Eine tragfähige Einschätzung des Mietwerts und die Betreuung von Interessenten setzen voraus, dass wir den Markt kennen. Für Objekte außerhalb der Region sagen wir Ihnen das offen. Bewertungen und Gutachten sind davon unabhängig bundesweit möglich.
Für eine ordentliche Vermarktung brauchen wir Grundrisse und Flächenangaben, den Energieausweis, Informationen zu Heizung und Modernisierungen, bei Wohnungen die Unterlagen über vorherige Abrechnungen.
Wir sichten und qualifizieren die Anfragen, damit Sie am Ende nur über wenige belastbare Interessenten entscheiden. Dazu gehören der persönliche Eindruck aus der Besichtigung, die Selbstauskunft, Angaben zur Einkommenssituation und übliche Nachweise. Ein zahlungsfähiger und dauerhaft passender Mieter ist für Sie mehr wert als die höchste genannte Miete. Die Auswahl treffen Sie.
Wir leiten den Mietwert aus dem Objekt und dem örtlichen Markt ab, nicht aus einem einzelnen Portalwert. Maßgeblich sind Lage und Wohnlage, Größe und Grundriss, Baujahr, Zustand, Ausstattung, Energieverbrauch und die tatsächliche Nachfrage im Umfeld. Wir nennen Ihnen auch dann eine nachvollziehbare Einschätzung, wenn sie unter Ihrer Vorstellung liegt.
Wir übernehmen die Vermietung als Vermittlungsleistung von der Einordnung des Mietwerts bis zur Übergabe an den Mieter. Dazu gehören Objektsichtung, Unterlagenaufbereitung, Exposé mit professionellen Fotos, Veröffentlichung und Anfragenbearbeitung. Wir organisieren Besichtigungen und sortieren Interessenten vor.
Das hängt von Ihrer Situation ab und nicht von einer allgemeinen Regel. Für einen Verkauf spricht, wenn Sie Kapital benötigen, eine Erbengemeinschaft auseinandersetzen möchten oder erheblicher Instandhaltungsbedarf besteht. Für eine Vermietung spricht, wenn Sie langfristig halten möchten oder laufende Einnahmen wichtiger sind. Wir stellen beide Wege offen gegenüber.
Ja, Wohn- und Geschäftshäuser gehören zu den Objektarten, die wir in Berlin und im Berliner Umland vermitteln. Gemischte Nutzung verlangt eine getrennte Betrachtung: Gewerbemietverträge folgen anderen Regeln als Wohnraummietverträge, etwa bei Laufzeiten, Umsatzsteuer und Instandhaltungspflichten. Auch Käuferkreis und Finanzierung unterscheiden sich. Steuerliche Fragen klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Durch eine Prüfung, die über den gebotenen Kaufpreis hinausgeht. Wir fragen nach Eigenkapital, finanzierender Bank, Ankaufsprofil und Entscheidungsstruktur, denn bei Gesellschaften entscheidet oft nicht die Person am Telefon. Vor der Käuferauswahl steht ein Finanzierungsnachweis. Ein Angebot mit gesicherter Finanzierung ist meist mehr wert als ein höheres mit offener Bankentscheidung.
Zurückhaltend und mit möglichst wenigen Terminen. In der ersten Phase reichen Investoren häufig Unterlagen, Fotos und eine Außenbesichtigung. Erst danach vereinbaren wir Innenbesichtigungen, in ausgewählten Wohnungen, in Absprache mit den Mietern und möglichst gebündelt an einem Termin. Keller, Dach, Heizungsraum und Treppenhaus lassen sich meist ohne Belastung der Mieter zeigen.
Ja, ein Mehrfamilienhaus lässt sich auch ohne breite Portalveröffentlichung vermarkten. Wir gehen gezielt auf vorgemerkte Kapitalanleger und Bestandshalter zu, arbeiten zunächst mit anonymisierten Objektdaten und geben Adresse und Unterlagen erst nach Vertraulichkeitszusage heraus. Ein vollständig ausgeschlossenes Bekanntwerden können wir nicht zusagen, weil natürlich Fotoaufnahmen und Besichtigungen im Haus stattfinden.
Bei Anlageobjekten steht der nachhaltig erzielbare Ertrag im Mittelpunkt, nicht der Vergleichspreis pro Quadratmeter. In die Bewertung gehen Ist-Mieten, das örtliche Mietniveau, Leerstand, Mieterstruktur, Bewirtschaftungskosten, Restnutzungsdauer und Liegenschaftszins ein. Wichtig ist nicht die heutige Miete allein, sondern ihre Stabilität und der dahinterstehende Instandhaltungsbedarf.
Deutlich mehr als bei einer selbstgenutzten Immobilie, weil er eine Investitionsentscheidung rechnet. Erwartet werden Mieterliste mit Flächen und Mieten, die Mietverträge samt Nachträgen, Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen, Angaben zu Leerstand und Rückständen, eine Instandhaltungsaufstellung sowie Grundbuch, Flurkarte und Pläne. Vollständigkeit entscheidet über Finanzierbarkeit und Verhandlungstiefe.
Indem zuerst geklärt wird, was das Gebäude für den Wert bedeutet. Ein Bestandsgebäude kann werthaltig sein, es kann aber auch ein Abrissposten sein, dann wirken Rückbaukosten preismindernd. Entscheidend sind Zustand, Genehmigungslage und die zulässige Neubebauung. Bei Wochenendhäusern und Lauben kommt die zulässige Nutzung hinzu, dauerhaftes Wohnen ist dort häufig nicht erlaubt.
Wir klären beides vor der Vermarktung, weil es sonst in der Verhandlung gegen Sie wirkt. Bei Altlastenverdacht, etwa nach früherer gewerblicher Nutzung, fragen wir die vorhandenen Erkenntnisse bei der zuständigen Stelle ab. Bei der Erschließung prüfen wir, ob Wasser, Abwasser, Strom und Zufahrt gesichert sind. Offen dargestellte Risiken kosten weniger als später entdeckte.
Ja, solche Konstellationen sind verkäuflich, brauchen aber Erklärung und den passenden Käuferkreis. Bei einem Erbbaurechtsgrundstück sind Erbbauzins, Restlaufzeit und Anpassungsregelungen wertbestimmend. Bei verpachteten Flächen zählen Pachtvertrag, Laufzeit, Kündigungsmöglichkeiten und tatsächliche Nutzung. Wir ordnen die wirtschaftlichen Folgen ein. Die Vertragsauslegung gehört zu Rechtsanwalt oder Notar.
Manchmal, aber längst nicht immer. Sinnvoll ist eine Teilung, wenn zwei kleinere Grundstücke jeweils selbstständig bebaubar und erschlossen sind. Sie ist es nicht, wenn Zuschnitt, Zugang oder Baurecht dagegen sprechen oder wenn Vermessung und Genehmigung mehr kosten als der Vorteil ausmacht. Oft ist es wirtschaftlicher, das Potenzial im Exposé darzustellen.
Nein, er ist ein Baustein und kein fertiger Grundstückswert. Der Bodenrichtwert beschreibt einen durchschnittlichen Lagewert innerhalb einer Zone. Ihr Grundstück weicht davon meist ab, etwa durch Größe, Zuschnitt, Topografie, Erschließungszustand, Altlastenverdacht oder Rechte im Grundbuch. Solche Objektspezifischen Merkmale führen zu Zu- oder Abschlägen, die begründet werden müssen.
Von der planungsrechtlichen Situation, und die ist der wichtigste Wertfaktor überhaupt. Maßgeblich sind Bebauungsplan oder Innenbereichslage, die zulässige Art und das Maß der Nutzung, Geschossigkeit, überbaubare Fläche sowie Erschließung und Zuschnitt. Zwei benachbarte Grundstücke können deshalb sehr unterschiedliche Werte haben. Verbindliche Auskünfte erteilt die zuständige Bauaufsicht.
Zuerst mit Klarheit über Wert, Unterlagen und Zuständigkeit. Für eine Erbengemeinschaft ist eine neutrale Bewertung meist wichtiger als eine schnelle Anzeige, weil sie die Grundlage der Einigung ist. Parallel klären wir, wer nach Erbschein verfügen kann, und beschaffen die oft unvollständigen Verwaltungsunterlagen. Hausgeld und Rücklagenzahlungen laufen bis zum Besitzübergang weiter.
Deutlich, in beide Richtungen. Eine gut gefüllte Rücklage wirkt auf Käufer beruhigend. Eine beschlossene Fassaden-, Dach- oder Heizungssanierung mit Sonderumlage rechnen Käufer dagegen in ihr Angebot ein, ebenso einen erkennbaren Sanierungsstau. Entscheidend ist die Einordnung: Eine offen dargestellte Sanierung führt zu weniger Nachverhandlung als eine, die erst in den Protokollen auftaucht.
Vor allem die Dokumente zum wirtschaftlichen Zustand der Eigentümergemeinschaft: Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnungen, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Beschlusssammlung, Angaben zur Instandhaltungsrücklage und Hinweise auf Sonderumlagen. Käufer und Banken lesen sie genau. Die Beschaffung dauert je nach Verwaltung und ist ein häufiger Grund für Verzögerungen, deshalb fordern wir sie früh an.
Weil beide Dokumente festlegen, was Ihnen tatsächlich gehört. Die Teilungserklärung mit Aufteilungsplan regelt, welche Flächen Sondereigentum sind, welche Gemeinschaftseigentum und welche Sondernutzungsrechte bestehen. Für Käufer und Banken ist das eine Pflichtunterlage. Häufig tauchen Abweichungen auf, etwa bei ausgebauten Dachräumen oder Stellplätzen. Das klären wir vor der Veröffentlichung.
Nein, ein bestehendes Mietverhältnis läuft beim Verkauf weiter, der Käufer tritt in den laufenden Vertrag ein. Ein Verkauf allein ist kein Kündigungsgrund. Für eine Eigenbedarfskündigung gelten gesetzliche Voraussetzungen, in Berlin können zusätzlich Schutzvorschriften greifen. Das ist eine Rechtsfrage für Ihren Rechtsanwalt. Wir stimmen mit Ihnen ab, wann der Mieter informiert wird.
Ja, eine vermietete Eigentumswohnung ist verkäuflich, spricht aber einen anderen Käuferkreis an. Selbstnutzer fallen weitgehend weg, im Vordergrund stehen Kapitalanleger, die auf Miethöhe, Vertrag, Nebenkosten und Substanz schauen. Der Wert leitet sich stärker aus dem erzielbaren Ertrag ab als aus Vergleichspreisen freier Wohnungen. Wir brauchen Mietvertrag, Miethöhe und Nebenkostenabrechnungen.
Nach Terminen, die zu Ihrem Alltag passen, und mit Vorbereitung. Wir bündeln Besichtigungen und führen sie mit vorab qualifizierten Interessenten durch. Auf Wunsch übernehmen unsere Mitarbeiter den Termin vollständig, das empfinden viele Eigentümer als angenehmer, weil Interessenten dann offener fragen. Termine am Wochenende sind bei Bedarf möglich.
Ja, das ist ein häufiger Fall, solange das Haus in Berlin oder im Berliner Umland liegt. Wir übernehmen die Arbeit vor Ort: Besichtigung, Fotos, Unterlagenbeschaffung bei den Ämtern, Schlüsselverwaltung und Besichtigungstermine. Über das Vermarktungstagebuch bleiben Sie aus der Entfernung informiert. Beim Notartermin ist je nach Konstellation eine Vollmacht möglich.
Geordnet und für alle Beteiligten nachvollziehbar. Die erste Aufgabe ist nicht die Vermarktung, sondern eine neutrale Wertgrundlage, auf die sich Miterben oder getrennte Eheleute beziehen können. Wir klären, wer verfügungsberechtigt ist, beschaffen die Unterlagen und halten Entscheidungspunkte schriftlich fest. Erbrechtliche und steuerliche Fragen gehören zu Notar, Anwalt oder Steuerberater.
Eine größere, als viele Eigentümer erwarten. Neben Wohnfläche und Zustand zählen Grundstücksgröße, Zuschnitt, Ausrichtung und Erschließung. Entscheidend ist, was das Baurecht zulässt: Ein Grundstück mit zusätzlichem Bebauungspotenzial spricht einen anderen Käuferkreis an. Auch Wegerechte, Nießbrauch, Baulasten oder Denkmalschutz verändern Nutzbarkeit und Preis. Das prüfen wir vor der Vermarktung.
Meist nicht in großem Umfang. Eine neue Heizung oder eine umfassende Sanierung erhöht den Kaufpreis selten in gleicher Höhe, weil Käufer eigene Vorstellungen haben. Wirksam sind kleine Maßnahmen: gründliche Reinigung, Beseitigung sichtbarer Kleinschäden, gepflegter Eingangsbereich, gute Beleuchtung. Bei größerem Investitionsbedarf ist Transparenz wirtschaftlicher als eine schnelle Reparatur.
Für den Verkauf eines Wohnhauses ist ein gültiger Energieausweis in der Regel erforderlich und muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Welcher Typ infrage kommt, hängt von Baujahr, Größe und vorhandenen Daten ab. Der Energiekennwert gehört bereits ins Exposé und in die Portalanzeige. Fehlt der Ausweis, klären wir die Beschaffung.
Wir qualifizieren Anfragen, bevor Aufwand entsteht: Kaufmotiv, Zeitplan, Entscheidungsbefugnis und die Frage, ob zuerst eine andere Immobilie verkauft werden muss. Sensible Unterlagen geben wir gestuft heraus. Vor der Käuferauswahl folgt die Bonitätsprüfung, in der Regel über einen Finanzierungsnachweis der Bank. Der höchste Preis nützt nichts, wenn die Finanzierung scheitert.
Sie. Wir bereiten die Entscheidung vor, treffen sie aber nicht. Nach den Besichtigungen bereiten wir die ernsthaften Interessenten auf, verhandeln den Kaufpreis, prüfen die Bonität und legen Ihnen die Angebote vergleichbar vor. Mit einem Auftrag geben Sie Arbeit ab, nicht die Kontrolle. Bei mehreren Interessenten kann ein Bieterverfahren sinnvoll sein.
Über ein Vermarktungstagebuch, das Sie regelmäßig per E-Mail erhalten. Darin steht, was erledigt wurde, welche Anfragen eingingen, was Interessenten nach Besichtigungen zurückgemeldet haben und was wir als nächsten Schritt empfehlen. Wir arbeiten bewusst ohne Kundenportal und schicken den Bericht aktiv zu. Zwischendurch erreichen Sie uns direkt.
Weil wir ohne diese Grundlage keine Unterlagen für Sie beschaffen und eine Immobilie am Markt anbieten dürfen. Erst mit Auftrag und Vollmacht können wir Grundbuchunterlagen anfordern, Akten- und Ämtereinsicht nehmen und die Immobilie am Markt platzieren. Wir arbeiten im Alleinauftrag, damit es eine Strategie und keine widersprüchlichen Preisangaben gibt. Ihre Position ändert das nicht: Sie legen Preis und Vorgehen fest.
Daran, dass er seine Einschätzung begründet, Risiken benennt und den Ablauf konkret beschreibt, statt einen Preis zu versprechen. Fragen Sie, auf welchen Daten die Bewertung beruht, wer die Unterlagen beschafft, wie Interessenten geprüft werden und wie Sie informiert werden. Lassen Sie sich die Leistung Schritt für Schritt erklären.
Der Angebotspreis wird aus einer fachlichen Markteinschätzung abgeleitet, nicht aus Portalpreisen. Unsere Sachverständigen sehen die Immobilie vor Ort und bewerten Lage, Zustand, Fläche, Ausstattung, Rechte und Nachfrage. Grundlage sind tatsächlich erzielte Kaufpreise, nicht veröffentlichte Wunschpreise. Wir nennen intern die Zahl, die wir begründen können, auch wenn sie unter Ihrer Erwartung liegt. Den Angebotspreis bestimmen natürlich Sie.
Käufer und Banken brauchen in der Regel Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, eine nachvollziehbare Flächenberechnung, Energieausweis, Bauunterlagen und Modernisierungsnachweise. Bei Eigentumswohnungen und vermieteten Objekten kommen Verwaltungsunterlagen und Mietverträge hinzu. Fehlende Dokumente beschaffen wir mit Auftrag und Vollmacht. Abweichungen bei Wohnfläche oder genehmigter Nutzung klären wir vor der Veröffentlichung.
Am schnellsten geht es über einen deutlich unter Marktniveau angesetzten Preis, und der kostet Sie Geld. Realistisch verkürzen lässt sich die Dauer anders: durch vollständige Unterlagen vor der Veröffentlichung, durch einen begründeten Angebotspreis, der die erste Nachfragewelle nicht verschenkt, und durch eine Vorprüfung der Interessenten. Eine Zusage zur Verkaufsdauer kann allerdings niemand geben.
Das hängt davon ab, wie lange Ihnen die Immobilie gehört und wie sie genutzt wurde. Für privat gehaltene Immobilien gilt eine Spekulationsfrist; wird innerhalb dieser Frist verkauft, kann ein Gewinn steuerpflichtig sein. Für selbst genutzte Objekte gelten Ausnahmen, bei geerbten zählt die Haltedauer des Erblassers. Die Beurteilung gehört zu Ihrem Steuerberater.
Das lässt sich nicht allgemein beantworten, und wer es mit einer Marktprognose tut, verkauft Ihnen eine Vermutung. Entscheidend ist Ihre Situation: Steht eine Erbauseinandersetzung, eine Trennung oder ein Finanzierungsende an, gibt der Anlass den Zeitpunkt vor. Ist der Verkauf freiwillig, lohnt der Blick auf Alternativen wie die Vermietung.
Ein zu hoch angesetzter Startpreis. Die stärkste Nachfrage entsteht in den ersten Wochen nach Veröffentlichung. Wird das Objekt dann als zu teuer wahrgenommen, bleiben genau die Interessenten aus, die den besten Preis gezahlt hätten. Es folgen Standzeit und Preisreduzierungen. Aus dieser Position wird selten mehr erzielt als bei einem realistischen Start.
Der Verkauf folgt einem festen Ablauf: Markteinschätzung, Auftrag und Vollmacht, Unterlagenbeschaffung, Exposé, Veröffentlichung, Besichtigungen, Verhandlung mit Bonitätsprüfung, Ihre Käuferauswahl, Notartermin und Begleitung bis zur Übergabe. Als Orientierung: etwa ein Monat Vorbereitung, zwei bis drei Monate Vermarktung und etwa acht Wochen bis zum Besitzübergang. Das sind Erfahrungswerte, keine Zusage.
Ja. Gutachten und Bewertungen erstellen wir bundesweit, also auch für Betriebe und Flächen in anderen Bundesländern. Gerade hier ist die regionale Marktsituation wichtig, weil Bodenqualität, Pachtniveau und Nachfrage stark schwanken. Wir recherchieren die für Ihre Region maßgeblichen Daten. Die Vermittlung bieten wir dagegen nur in Berlin und im Berliner Umland an.
Bei landwirtschaftlichen Objekten ist die Erfassung vor Ort meist ein wichtiger Teil der Bearbeitung. Flächenstruktur, Gebäudezustand, tatsächliche Nutzung und Zuschnitte lassen sich aus Unterlagen allein oft nicht beurteilen. Planen Sie einen Termin ein, bei dem jemand aus dem Betrieb Flächen und Gebäude zeigen kann. Insgesamt dauert ein Gutachten mehrere Wochen.
Hilfreich sind Grundbuchunterlagen, Flur- und Katasterkarten, Flächenverzeichnisse mit Nutzungsangaben, Pachtverträge und relevante Betriebsunterlagen. Für Gebäude brauchen wir Bauunterlagen zu Hofstelle und Betriebsgebäuden sowie Angaben zum Zustand. Jahresabschlüsse sind nur relevant, wenn der Anlass eine betriebliche Betrachtung erfordert. Fehlendes beschaffen wir mit Vollmacht.
Sie kann eine sachliche Grundlage schaffen, auf die sich die Beteiligten beziehen. Bei einer Übergabe treffen Betriebsvermögen, Wohnnutzung und familiäre Erwartungen aufeinander, häufig sollen weichende Geschwister berücksichtigt werden. Ein dokumentierter Wert für Flächen, Hofstelle und Betriebsgebäude versachlicht die Verständigung. Die rechtliche und steuerliche Gestaltung gehört zu Anwalt, Steuerberater und Notariat.
Pachtverhältnisse können für den Wert erheblich sein, weil sie die Nutzung binden und die monetären Erträge festlegen. Wir sehen uns die Verträge an und achten auf Laufzeit, Kündigungsmöglichkeiten, Pachthöhe, vereinbarte Nutzung und Lastenverteilung. Wie stark sich das auswirkt, hängt vom Anlass ab: Eine Hofübergabe verlangt eine andere Betrachtung als eine Veräußerung.
Je nach Anlass bewerten wir Acker und Grünland, Hofstellen mit Wohn- und Betriebsgebäuden, Resthöfe, Forstflächen sowie einzelne Flurstücke und ganze Betriebe. Auch gemischte Situationen kommen vor, etwa Flächen mit Bauerwartung. Landwirtschaft ist bei uns ein eigener Fachbereich, weil sich Nutzung, Ertragsfähigkeit und Marktverhältnisse deutlich von Wohnimmobilien unterscheiden.
Von Art und Größe des Objekts, der Zahl der Einheiten, dem Dokumentationsumfang und der Unterlagenlage. Eine einzelne vermietete Eigentumswohnung bedeutet weniger Aufwand als ein Wohn- und Geschäftshaus mit mehreren Mietverhältnissen und unklaren Flächenangaben. Auch eine Erfassung vor Ort wirkt sich aus. Sie erhalten ein individuelles Angebot.
Wichtig sind Kaufvertrag oder Vertragsentwurf, Grundbuchauszug sowie Kataster oder Flurkarte. Dazu kommen Bauunterlagen, Grundrisse, Flächenberechnungen, Angaben zu Modernisierungen und bei vermieteten Objekten die Mietverträge. Bei Eigentumswohnungen sind Teilungserklärung und Angaben zum Gemeinschaftseigentum hilfreich. Fehlendes beschaffen wir mit Auftrag und Vollmacht.
Eine pauschale Berechnungshilfe arbeitet mit standardisierten Annahmen und typisierten Werten. Sie ist praktikabel, bildet die Besonderheiten eines Objekts aber nur begrenzt ab, etwa einen ungewöhnlichen Grundstückszuschnitt oder einen abweichenden Gebäudezustand. Ein Gutachten setzt dort an und leitet die Aufteilung objektbezogen her. Wie die zuständige Stelle entscheidet, sagt das nicht voraus.
Häufig nicht ohne Weiteres. Eine im Kaufvertrag genannte Verteilung ist zunächst eine Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer und lässt offen, ob sie den tatsächlichen Verhältnissen entspricht und von den Finanzbehörden akzeptiert wird. Ohne objektbezogene Begründung bleibt sie angreifbar. Ein Gutachten leitet die Aufteilung aus den Merkmalen von Grundstück und Gebäude her und dokumentiert die Annahmen.
Typisch sind vermietete Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser sowie Anlageobjekte, bei denen der Gebäudeanteil wirtschaftlich ins Gewicht fällt. Besonders lohnend ist die Betrachtung in Lagen mit hohen Bodenwerten oder wenn der Gebäudezustand von der Umgebung abweicht. Bei selbst genutztem Wohneigentum ist eine Aufteilung meist nicht erforderlich.
Weil beide Bestandteile wirtschaftlich unterschiedlich zu beurteilen sind. Der Boden verbraucht sich nicht, das Gebäude hingegen unterliegt Alterung und Abnutzung. Ein Gesamtkaufpreis sagt deshalb nichts darüber, welcher Anteil auf welchen Bestandteil entfällt. Für die Aufteilung betrachten wir Grundstückssituation, Flächen, Gebäudeart, Baujahr, Zustand und Modernisierungen.
Das entscheidet die zuständige Finanzbehörde im Einzelfall, eine verbindliche Auskunft vorab ist nicht möglich. In der Praxis prüft die Verwaltung häufig mit einer pauschalen Berechnungshilfe, die Besonderheiten nur grob abbildet, etwa erheblichen Instandhaltungsstau oder eine stark abweichende Lage im Bodenrichtwertgebiet. Genau dort setzt ein Gutachten an und begründet die Aufteilung objektbezogen.
Bei einer Kaufpreisaufteilung wird der gezahlte Gesamtkaufpreis auf Grund und Boden einerseits und das Gebäude andererseits verteilt. Zuerst wird der Bodenwert über Bodenrichtwert und Fläche bestimmt, dann der Gebäudewert nach Bauart, Baujahr, Zustand und Ausstattung. Aus dem Verhältnis ergibt sich die Aufteilung. Steuerlich zählt: Nur der Gebäudeanteil ist abschreibbar.
Fristen, Einspruch und Schriftverkehr sind Aufgabe Ihres Steuerberaters oder Rechtsanwalts, der Sie gegenüber der zuständigen Stelle vertritt. Wir liefern die fachliche Bewertung als Grundlage und stellen die Herleitung so dar, dass Ihr Berater damit arbeiten kann. Auf Wunsch erläutern wir das Ergebnis direkt gegenüber der Behörde.
Hilfreich sind der Feststellungsbescheid mit den dort verwendeten Angaben, der Grundbuchauszug sowie Kataster oder Flurkarte. Dazu kommen Bauunterlagen, Grundrisse, Flächenberechnungen und Angaben zur tatsächlichen Nutzung. Besonders wichtig ist alles, was eine Abweichung zwischen angesetzten und tatsächlichen Verhältnissen belegt, etwa Nachweise zu Baumängeln.
Die Prüfung kann sich auf Wohnimmobilien, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte und unbebaute Grundstücke beziehen. Interessant sind Objekte, deren tatsächliche Merkmale deutlich von einer pauschalen Betrachtung abweichen, etwa Gebäude mit erheblichem Instandsetzungsbedarf oder Grundstücke mit Rechten Dritter. Bewertungen erstellen wir grundsätzlich bundesweit.
Nein. Wir geben keine Zusage zu einem bestimmten Ergebnis und auch keine Aussage darüber, ob eine Zahlung sinkt. Ob und wie eine Bewertung berücksichtigt wird, entscheidet die zuständige Stelle nach den geltenden Vorgaben. Was wir leisten, ist eine fachlich begründete Einordnung der wertrelevanten Merkmale, die Sie mit Ihrem Berater verwenden können.
Sinnvoll ist sie, wenn die tatsächliche Situation Ihrer Immobilie in einem standardisierten Bewertungsmodell nicht zutreffend abgebildet ist. Das kommt bei ungewöhnlichen Grundstückszuschnitten, eingeschränkter Bebaubarkeit, erheblichen Baumängeln oder eingetragenen Belastungen vor. Wir prüfen, welche Annahmen zugrunde liegen, und sagen offen, wenn wir keinen Ansatzpunkt sehen.
Nein. Die rechtliche Wirksamkeit einer Vereinbarung, ihre Formulierung und ihre Eintragung im Grundbuch beurteilen Notar oder Rechtsanwalt. Unsere Aufgabe ist die fachliche Bewertung: Wir lesen den Umfang des Rechts, ordnen ihn wirtschaftlich ein und leiten den Wert nachvollziehbar her. Fällt uns dabei etwas bewertungsrelevant Unklares auf, weisen wir darauf hin.
Ein Nießbrauch bindet die Immobilie: Der neue Eigentümer kann sie über Jahre nicht frei nutzen, ein Verkauf wird schwieriger, und eine Finanzierung kann sich verändern. Auch die Zuständigkeit für Instandhaltung führt zu Konflikten, wenn sie nicht klar vereinbart ist. Diese Punkte machen wir sichtbar. Steuerliche und rechtliche Folgen bewerten wir nicht.
Hilfreich sind der Grundbuchauszug sowie der Vertragsentwurf oder die bestehende Vereinbarung zum Nießbrauch. Dazu kommen Bauunterlagen, Grundrisse und Flächenberechnungen, bei vermieteten Objekten Mietverträge und Ertragsangaben. Wichtig sind Angaben dazu, wer Lasten und Instandhaltung trägt, weil das den Wert des Rechts beeinflusst. Fehlendes beschaffen wir mit Vollmacht.
Immer dann, wenn das Nutzungsrecht wirtschaftlich Teil der Übertragung ist und die Beteiligten den Wert kennen müssen. Typisch ist die Übertragung an Kinder, bei der sich die Eltern den Nießbrauch vorbehalten. Der Wert des Rechts ist dann für die Verständigung in der Familie und für die steuerliche Behandlung relevant.
Ein bestehender Nießbrauch schränkt die Nutzung durch den Eigentümer ein und wirkt deshalb regelmäßig wertmindernd. Wie stark, hängt vom Umfang des Rechts, der voraussichtlichen Dauer, der Nutzungsart und der Kostenverteilung ab. Wir betrachten den Wert der Immobilie und den der Belastung im Zusammenhang und weisen beides getrennt aus. Eine allgemeine Prozentangabe wäre unseriös.
Die Frist stammt aus dem Steuer- und Schenkungsrecht und betrifft, wie Übertragungen zeitlich berücksichtigt werden. Das ist ein steuerlicher Sachverhalt und kein Bewertungsthema, dazu beraten wir nicht. Für Sie ist die Verbindung dennoch praktisch relevant: Welcher Stichtag maßgeblich ist, bestimmt, worüber Ihre steuerliche Beratung rechnet. Wir richten die Bewertung darauf aus.
Bei einem lebenslangen Nießbrauch hängt der Wert davon ab, wie lange das Recht voraussichtlich besteht. Grundlage sind die amtlichen Sterbetafeln: Aus Alter und Geschlecht der berechtigten Person ergibt sich die statistische Restlebenserwartung, die zusammen mit dem jährlichen Nutzungsvorteil zum Kapitalwert führt. Je jünger die Person, desto höher der Wert.
Ausgangspunkt ist der wirtschaftliche Vorteil, den das Recht über die voraussichtliche Dauer verschafft. Dafür betrachten wir die Immobilie, Art und Umfang des Rechts, die erzielbare Nutzung sowie die Vereinbarungen zur Lastenverteilung. Bei vermieteten Objekten spielen Ertragsangaben eine wichtige Rolle. Mit einer pauschalen Faustformel arbeiten wir nicht.
Ein Wohnrecht bezieht sich grundsätzlich auf das Wohnen in einer Immobilie. Ein Nießbrauch reicht regelmäßig weiter und kann auch die Nutzung der Erträge umfassen, etwa Mieteinnahmen. Wirtschaftlich ist das ein deutlicher Unterschied. Was in Ihrem Fall gilt, ergibt sich aus der Vereinbarung und der Eintragung im Grundbuch, nicht aus der Bezeichnung.
Eine nachvollziehbare Wertermittlung kann als sachliche Grundlage für Gespräche über einen Pflichtteil dienen. Wir bewerten die Immobilie zum maßgeblichen Stichtag und legen dar, welche Daten eingeflossen sind. Ob ein Anspruch besteht und wie er zu berechnen ist, ist eine Rechtsfrage für Ihren Rechtsanwalt. In einem Gerichtsverfahren entscheidet zudem das Gericht über die Verwertung.
In vielen Fällen ja, weil eine Übertragung zu Lebzeiten wirtschaftliche Wirkung für alle Beteiligten hat. Ein dokumentierter Wert hilft, spätere Ausgleichsfragen zwischen Kindern sachlich zu besprechen. Ob eine Bewertung notwendig ist, hängt von der Gestaltung ab. Bleibt ein Nutzungsrecht bestehen, ist zusätzlich die Bewertung dieses Rechts relevant.
Wir ermitteln den Wert der Immobilie zum maßgeblichen Zeitpunkt und legen die Herleitung offen. Ob und wie eine Bewertung im steuerlichen Verfahren berücksichtigt wird, entscheidet die zuständige Stelle. Eine bestimmte Anerkennung oder steuerliche Folge sagen wir nicht zu. Die steuerliche Einordnung Ihrer Schenkung gehört zu Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Das ist bei geerbten Immobilien der Normalfall und kein Hindernis. Häufig fehlen Bauunterlagen oder Flächenberechnungen, weil die Immobilie lange im Familienbesitz war. Wir klären zuerst, was vorliegt, und benennen, was wirklich gebraucht wird. Mit Auftrag und Vollmacht beschaffen wir Grundbuchunterlagen und nehmen Akten- und Ämtereinsicht. Nicht Belegbares kennzeichnen wir als Annahme.
Die Kosten hängen von Art und Größe der Immobilie ab, vom Anlass, vom Dokumentationsumfang und von der Unterlagenlage. Ein Nachlass mit mehreren Objekten oder fehlenden Bauunterlagen bedeutet mehr Recherche als eine gut dokumentierte Eigentumswohnung. Auch ein Stichtag in der Vergangenheit erfordert zusätzliche Datenrecherche. Sie erhalten vorab ein individuelles Angebot.
Es schafft eine neutrale, nachvollziehbar hergeleitete Grundlage, auf die sich alle Beteiligten beziehen können. In einer Erbengemeinschaft liegen die Vorstellungen oft weit auseinander, weil Erinnerung, Portalwerte und wirtschaftliche Interessen zusammentreffen. Eine dokumentierte Wertermittlung ersetzt keine Einigung, macht aber sichtbar, wie das Ergebnis zustande kommt. Das versachlicht die Gespräche.
Der Bewertungsstichtag richtet sich nach Ihrem Anlass und wird vor Beginn festgelegt. Bei einer Erbschaft liegt er häufig in der Vergangenheit, bei einer geplanten Schenkung im Zeitpunkt der Übertragung. Zustand, Nutzung und Marktverhältnisse werden zu diesem Stichtag betrachtet. Welcher Stichtag rechtlich gilt, klären Sie mit Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Maßgeblich ist der Verkehrswert zum Todestag, nicht der heutige Wert und nicht der Preis eines späteren Verkaufs. Bewertet wird der Zustand zu diesem Stichtag, einschließlich Modernisierungen, Vermietung sowie eingetragener Rechte. Je nach Objektart kommen Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahren in Betracht. Weicht der typisierte Wert des Finanzamts ab, kann ein Gutachten den niedrigeren Wert darlegen.
Ja, das ist in der Praxis der Regelfall. Ihre steuerliche Beratung kennt die Anforderungen des Verfahrens, wir bringen die fachliche Bewertung ein. Auf Wunsch stimmen wir direkt mit Ihrem Steuerberater ab, auf welche Fragestellung und welchen Stichtag die Bewertung ausgerichtet wird. So passt das Gutachten am Ende zur richtigen Frage.
Als Orientierung ein bis drei Wochen, abhängig von Immobilie, Anlass und Unterlagenlage. Ist Ihr Termin oder eine Frist zeitkritisch, sagen Sie uns das gleich im Erstgespräch, damit wir die Unterlagenbeschaffung früh anstoßen. Einen festen Fertigstellungstermin sagen wir erst zu, wenn Umfang und Unterlagenlage geklärt sind.
Prüfen Sie zuerst mit Ihrer steuerlichen Beratung, welche Möglichkeiten und Fristen bestehen, denn dieser Schritt ist zeitkritisch. Parallel ordnen wir ein, ob eine sachverständige Bewertung fachlich zu einem anderen Ergebnis führen würde, etwa wegen Zustand, Belastungen oder Grundstückssituation. Wir sagen offen, wenn wir keinen tragfähigen Ansatz sehen.
Der Begriff kann eine Rolle spielen, wenn der nach einem pauschalen Verfahren ermittelte Wert höher liegt als der tatsächliche Wert der Immobilie. Unsere Aufgabe ist, den Wert fachlich zu ermitteln und die Herleitung offenzulegen. Ob dieser Weg für Ihren Vorgang eröffnet ist, klären Sie mit Ihrer steuerlichen Beratung.
Nein. Wir ermitteln und dokumentieren den Wert Ihrer Immobilie fachlich nachvollziehbar. Ob eine Bewertung in einem steuerlichen Verfahren berücksichtigt wird, entscheidet die zuständige Stelle. Eine Zusage zu einer bestimmten steuerlichen Wirkung oder Ersparnis geben wir ausdrücklich nicht. Die steuerliche Beurteilung gehört zu Ihrem Steuerberater.
Sinnvoll ist es, wenn für einen steuerlichen Vorgang ein Immobilienwert belegt werden muss und die pauschale Bewertung Ihre Immobilie nicht zutreffend abbildet. Typische Anlässe sind Erbschaft, Schenkung, Vermögensübertragung und Unternehmensnachfolge. Häufig geht es darum, dem Finanzamt eine fachlich begründete Grundlage vorzulegen.
Die Erfassung vor Ort ist hier besonders wichtig, weil sich baulicher Zustand, Ausstattungsqualität und Instandhaltungsstau aus Unterlagen allein nicht verlässlich beurteilen lassen. Wir sehen uns vor allem die langlebigen Bauteile und die technische Ausstattung an. Termin und Vorgehen stimmen wir vorab mit Ihnen ab.
Nicht bei jeder vermieteten Immobilie. Sinnvoll ist es vor allem bei älteren Gebäuden, deren tatsächlicher Zustand von der pauschalen Annahme abweicht, und bei erkennbarem Instandhaltungsstau. Bei neueren oder umfassend modernisierten Gebäuden ergibt eine Einzelbetrachtung häufig keinen wesentlichen Unterschied. Wir sagen offen, wenn wir keinen tragfähigen Ansatz sehen.
Über die Berücksichtigung entscheidet allein die zuständige Finanzbehörde, im Streitfall das Finanzgericht. Eine Anerkennung kann niemand zusagen, auch kein Sachverständiger. Es bestehen formale Anforderungen an Qualifikation und Methodik, die nicht überall gleich gehandhabt werden. Wir legen Herleitung, Zustandsbewertung und Annahmen offen, damit sie überprüfbar sind.
Eine Bewertung kann sich auf einen zurückliegenden Stichtag beziehen, etwa auf das Datum des Erwerbs oder eines Erbfalls. Dafür sind Unterlagen zum damaligen Zustand wichtig, denn beurteilt wird der Zustand zum Stichtag und nicht der heutige. Je weiter der Stichtag zurückliegt, desto zurückhaltender muss die Einschätzung ausfallen.
Die Restnutzungsdauer kann für die steuerliche Abschreibung eine Rolle spielen. Wir ermitteln und dokumentieren die fachliche Grundlage dafür. Ob sich daraus in Ihrem Fall eine steuerliche Wirkung ergibt, beurteilt Ihre steuerliche Beratung, über die Berücksichtigung entscheidet die zuständige Stelle. Eine bestimmte Folge können wir nicht zusagen.
Die Kosten hängen von Gebäudeart, Größe, Anzahl der Einheiten, Zustand und Unterlagenlage ab. Ein einzelnes Wohngebäude verursacht einen anderen Aufwand als ein Mehrfamilienhaus mit gemischter Nutzung. Beschreiben Sie uns kurz Objekt und Anlass, dann erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Ausgangspunkt ist die für die Gebäudeart übliche Gesamtnutzungsdauer. Davon ausgehend beurteilen wir, wie der tatsächliche Zustand auf die verbleibende Nutzbarkeit wirkt. Modernisierungen an Dach, Fenstern, Heizung oder Fassade können die Restnutzungsdauer verlängern, ein erheblicher Instandhaltungsstau verkürzt sie. Jede Gewichtung dokumentieren wir nachvollziehbar.
Im Mittelpunkt steht die wirtschaftliche Restnutzungsdauer des Gebäudes, also der Zeitraum, in dem es voraussichtlich noch wirtschaftlich nutzbar ist. Dafür betrachten wir den baulichen Zustand, die langlebigen Bauteile, die technische Ausstattung, Modernisierungen und den Instandhaltungsstau. Das Ergebnis ist keine Tabellenangabe, sondern eine auf Ihr Gebäude bezogene Einschätzung.
In Betracht kommen Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser sowie unbebaute Grundstücke, auch mit Rechten, Belastungen oder gemischter Nutzung. Die Sachverständigenqualifikation unserer Partner umfasst ausdrücklich auch die Beleihungswertermittlung. Ob Ihr Objekt passt, klären wir im Erstgespräch. Die Bearbeitung ist bundesweit möglich.
Hilfreich sind Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse und Flächenberechnungen sowie Angaben zu Baujahr, Zustand und tatsächlicher Nutzung. Bei vermieteten Objekten kommen die Miet- und Ertragsunterlagen hinzu. Fehlende Unterlagen beschaffen wir mit Auftrag und Vollmacht selbst. Stellt Ihr Finanzierungspartner eigene Anforderungen, bringen Sie diese bitte mit.
Ob ein externes Gutachten berücksichtigt wird, entscheidet allein das Kreditinstitut nach seinen internen Vorgaben. Eine Anerkennung oder Finanzierungszusage können wir nicht zusagen. Fragen Sie die Anforderungen zu Umfang, Form und Aktualität vor der Beauftragung ab, dann richten wir die Bearbeitung passend aus.
Nein. Die Anforderungen richten sich nach Finanzierungspartner, Höhe des Engagements, Objektart und Anlass. Bei einfachen Vorhaben genügt oft die Bewertung des Kreditinstituts selbst. Eine eigene sachverständige Bewertung kommt in Betracht, wenn das Objekt besondere Merkmale hat oder Ihr Finanzierungspartner ein externes Gutachten verlangt.
Der Verkehrswert beschreibt den Wert zu einem Stichtag unter den Verhältnissen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs. Der Beleihungswert betrachtet die Immobilie im Finanzierungszusammenhang und ist auf eine langfristige, vorsichtige Einschätzung ausgerichtet. Er liegt deshalb häufig unter dem Verkehrswert. Welcher gebraucht wird, ergibt sich aus der Anforderung Ihres Finanzierungspartners.
Vertrauen, das sich in der Zusammenarbeit zeigt.
Weitere Rückmeldungen von Menschen, die wir bei Bewertung, Verkauf und Übergabe ihrer Immobilie begleiten durften.
Sehr gute Erfahrung. Von diesem Team kann man was lernen!
Zur Frage der Kompetenz: die findet man hier wirklich. Sehr freundliches, hilfsbereites und Service-orientiertes Team. Dazu echter Sachverstand.
Ein Dankeschön für Ihre Hilfe! Erstklassiges Gutachten & Überzeugungsarbeit beim Finanzamt von Herrn Jasken. Und dann mit dem Team Röblitz & Prahl hervorragende Betreuung beim Verkauf. Besser geht es nicht!
Unsere Erfahrung: höchste Kompetenz, vernünftig erklärt, bestens betreut.
Gern geben wir hier unsere Empfehlung ab: ausgezeichnete Arbeit, beste Betreuung von Anfang an.
Ausgezeichnete Expertise, umfangreiches Fachwissen, auch bei Spezialimmobilien.
Sehr gute Arbeit. Frau Röblitz hat als Teamleiterin Vermarktung alles im Griff. Gutachter Herr Jasken versteht was vom Bewerten einer Immobilie - sehr gutes Team!
Gern gebe ich auch hier meine Bewertung ab: volle Punktzahl; realistische Bewertung, vernünftig erklärt; echte Profis
Für uns schon fast 20 Jahre aktiv. In ganz Norddeutschland. Immer top Arbeit
Sehr gutes Team. Marketing, Bewertung, alles mit hohem Engagement!
Ein großes Lob an die Firma Jasken & Partner Immobilien. Sehr kompetent und zuverlässig!
zur vollsten Zufriedenheit. Schlüssige Bewertung, gutes Marketing, hohe Kompetenz in Verhandlungen und Kaufvorbereitung
Klasse Team, ausgezeichnete Arbeit. Gern eine weitere Empfehlung aus Frankfurt am Main
wir haben sehr viele Makler gehabt, die sich bei uns vorgestellt haben, zum Glück fiel unsere Auswahl dann auf Jasken & Partner, wir haben das nicht bereut
Eine sehr sorgfältige Vorbereitung, wirklich gute Marktkenntnis, keine leeren Versprechungen, nur um einen Auftrag zu bekommen. So stelle ich mir einen ehrlichen Makler vor. Und bei Jasken & Partner habe ich dies gefunden. Ein wirklich engagiertes Team!
Sehr gute Erfahrung. Von diesem Team kann man was lernen!
Zur Frage der Kompetenz: die findet man hier wirklich. Sehr freundliches, hilfsbereites und Service-orientiertes Team. Dazu echter Sachverstand.
Ein Dankeschön für Ihre Hilfe! Erstklassiges Gutachten & Überzeugungsarbeit beim Finanzamt von Herrn Jasken. Und dann mit dem Team Röblitz & Prahl hervorragende Betreuung beim Verkauf. Besser geht es nicht!
Unsere Erfahrung: höchste Kompetenz, vernünftig erklärt, bestens betreut.
Gern geben wir hier unsere Empfehlung ab: ausgezeichnete Arbeit, beste Betreuung von Anfang an.
Ausgezeichnete Expertise, umfangreiches Fachwissen, auch bei Spezialimmobilien.
Sehr gute Arbeit. Frau Röblitz hat als Teamleiterin Vermarktung alles im Griff. Gutachter Herr Jasken versteht was vom Bewerten einer Immobilie - sehr gutes Team!
Gern gebe ich auch hier meine Bewertung ab: volle Punktzahl; realistische Bewertung, vernünftig erklärt; echte Profis
Für uns schon fast 20 Jahre aktiv. In ganz Norddeutschland. Immer top Arbeit
Sehr gutes Team. Marketing, Bewertung, alles mit hohem Engagement!
Ein großes Lob an die Firma Jasken & Partner Immobilien. Sehr kompetent und zuverlässig!
zur vollsten Zufriedenheit. Schlüssige Bewertung, gutes Marketing, hohe Kompetenz in Verhandlungen und Kaufvorbereitung
Klasse Team, ausgezeichnete Arbeit. Gern eine weitere Empfehlung aus Frankfurt am Main
wir haben sehr viele Makler gehabt, die sich bei uns vorgestellt haben, zum Glück fiel unsere Auswahl dann auf Jasken & Partner, wir haben das nicht bereut
Eine sehr sorgfältige Vorbereitung, wirklich gute Marktkenntnis, keine leeren Versprechungen, nur um einen Auftrag zu bekommen. So stelle ich mir einen ehrlichen Makler vor. Und bei Jasken & Partner habe ich dies gefunden. Ein wirklich engagiertes Team!
Noch weitere Fragen?
Jedes Immobilienvorhaben bringt ganz eigene Details mit sich. Wenn Ihre spezifische Frage hier nicht beantwortet wurde, sprechen Sie uns einfach direkt an. Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen.



